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Telefonbuch 2010

Telefonbuch 2010
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden. Die "DAV" benutzt im nachfolgenden Text für seine Nennung das Kürzel "DAV"

Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise inkl. MWSt., zzgl. Versand-/Speditionskosten. Wenn die bestellte Ware abgeholt wird, entfallen selbstverständlich die Versand-/Speditionskosten.

Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber die Bestellung auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der "DAV" und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

Zahlungs- und Lieferbedingungen
Für Firmen und öffentliche Institutionen beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung und soll ohne jeden Abzug erfolgen. Für Privatpersonen erfolgt die Lieferung ausschliesslich gegen Nachnahme. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der "DAV". Die "DAV" kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.

Lieferfristen
Im allgemeinen innert Wochenfrist. Bei grösseren Mengen kann eine Teilsendung erfolgen. Sind Waren kurzfristig nicht lieferbar, wird mit dem Kunden Rücksprache genommen.

Mängelrüge
Die von "DAV" gelieferten Waren sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Appenzell. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte der "DAV" zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein Januar 2001



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